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Zofia Romaszewska über ihren Einfluss auf die Entscheidung des Präsidenten

PR dla Zagranicy
Joachim Ciecierski 26.07.2017 13:33
Romaszewska ist eine ehemalige Oppositionelle und gegenwärtige Beraterin des Präsidenten.
Zofia RomaszewskaZofia RomaszewskaBartosz KRUPA/EASTNEWS

Wie das regierungsnahe Internetportal wPolityce.pl schreibt, hat Staatspräsident Andrzej Duda sein Veto gegen das Gesetz zum Obersten Gerichtshof und zum Landesrichterrat, wie er selbst zugab, nach einem Gespräch mit Zofia Romaszewska angekündigt. (Zofia Romaszewska ist eine ehemalige Oppositionelle aus der Volksrepublik Polen, ehemalige Richterin und gegenwärtige Beraterin des Präsidenten).

"Frau Zofia hat mich folgenderweise angesprochen", sagte Duda am Montag: "Herr Präsident, ich habe in einem Land gelebt in dem der Generalstaatsanwalt eine sehr starke Position hatte und eigentlich alles machen konnte. Ich will nicht noch einmal in einem solchen Land leben."

In dem Gespräch für wPolityce.pl erklärt Romaszewska, dass sie überrascht sei, dass diejenigen, mit denen sie sich identifiziere, dies nicht verstehen können. Ihrer Meinung nach, kann der Justizminister nicht die letzte Instanz sein, er hat sowieso schon das ganze Recht für die Justizgerichtsbarkeit.

Ich habe darauf Rücksicht genommen, dass ein so bedeutsames Gesetz nicht hastig geschrieben werden kann. Außerdem kann die absolute Macht nicht dem Justizminister übergeben werden. Das Problem ist, dass wir in einem Land leben, in dem das Justizwesen eine grundsätzliche und wirkliche Reform verlangt. Diese Reform muss auf jeden Fall durchgeführt werden, aber nicht in einer Weise, in der sie die Recht und Gerechtigkeit Partei (PiS) durchsetzen will. Das ist einfach nicht akzeptabel - lautet die Schlussfolgerung von Zofia Romaszewska.

Rzeczpospolita: Demonstrative Parteilichkeit polnischer Medien

Der 24. Juli 2017 wird in die Geschichte Polens eingehen und das nicht nur als Tag an dem die politische Szene in Polen aufs Neue geteilt wurde, sondern auch als Verstoß gegen die Verhaltensregeln der öffentlichen Medien in Bezug auf die Handhabung der Aussagen von Seiten höchster, staatlicher Behörden, schreibt in der Rzeczpospolita Paweł Łepkowski.

Zum ersten Mal strahlte das Polnische Fernsehen (TVP) eine Rede des Premierministers vor der veröffentlichten Ansprache des Präsidenten aus. Ein Verstoß gegen jegliche journalistische Grundsätze, meint Łepkowski.

Paweł Łepkowski erklärt im weiteren, dass in jedem demokratischen Land eine Bagatellisierung der Botschaft des Staatsoberhauptes durch das öffentlich-rechtliche Fernsehen ein Grund für den sofortigen Rücktritt des Vorstandes wäre. In den Vereinigten Staaten wäre eine solche Situation unannehmbar, wo die fünf größten, bundesweiten US-Sender jede Rede des US-Präsidenten als vorrangig behandeln und vor allen anderen Übertragungen, die zur selben Zeit stattfinden, ausstrahlen.

Die Entscheidung des öffentlich-rechtlichen Staatssenders, die Rede des Präsidenten nach der Ansprache von Premierministerin Beata Szydło auszustrahlen, sollte deshalb nicht nur als übliche Taktlosigkeit interpretiert werden, sondern als ein extremes Beispiel der politischen Demonstration und Parteilichkeit von TVP - lautet die Schlussfolgerung im Kommentar der Rzeczpospolita.

PAP: Entkommunisierungsgesetz. Russland droht mit Sanktionen?

Russische Senatoren wollen die bilaterale Zusammenarbeit mit Polen begrenzen. Damit reagieren sie auf die jüngsten Änderungen im sogenannten "Entkommunisierungsgesetz".

Die Abgeordneten der russischen Duma haben sich an Präsident Wladimir Putin mit der Bitte gewendet, staatliche Behörden damit zu beauftragen, Vorschläge für eine mögliche Begrenzung der Zusammenarbeit mit Polen vorzubereiten. In einem Dokument, in dem Senatoren an den Kreml schreiben, heißt es, dass „Tätigkeiten, die einen restriktiven Charakter haben“ gegen polnische Parlamentsabgeordnete gerichtet werden können, die für das Entkommunisierungsgesetz verantwortlich sind, sowie „andere natürliche und juristische Personen“. Gleichzeitig haben die russischen Abgeordneten dem Präsidenten vorgeschlagen, dass er die absolute Umsetzung des bilateralen Abkommens vom Jahr 1992 auf „gutnachbarschaftliche Freundschaft und Zusammenarbeit“ von Seiten Polens verlangen sollte.

Am 22. Juni 2017 hat das polnische Parlament die Änderung des Gesetzes über das Propagierungsverbot des Kommunismus angenommen. Das Gesetz regelt auch die Entsorgung von ungenutzten Gebäuden, darunter unter anderem Denkmälern, die einst zur Erinnerung an Soldaten der Roten Armee errichtet wurden.

In der Interpretation des polnischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten bezieht sich das bilaterale Dokument aus dem Jahr 1992 auf Denkmäler, die mit Grabstätten verbunden sind. Das russische Außenministerium wiederum argumentiert, dass das Dokument alle Denkmäler und Gedenktafeln an die Rote Armee betrifft.

Piotr Siemiński

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