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PiS zieht sich aus Rentenreform im Obersten Gerichtshof zurück

PR dla Zagranicy
Joachim Ciecierski 21.11.2018 15:00
Der Entwurf stimmt mit den Erwartungen des Europäischen Gerichtshofs überein, meint die Regierung
Bild: pixabay.com/Public Domain/CC0

Die Regierungspartei zieht sich aus kontroverser Rentenreform im Justizwesen zurück. Kurz vor Beginn der dreitägigen Sitzung des Sejms hat die PiS einen Gesetzesentwurf eingereicht, der die Senkung des Renteneintrittsalters im Obersten Gerichtshof annulliert. PiS-Fraktionschef Ryszard Terlecki appellierte darum, dass die erste Lesung des Projekts noch heute stattfindet.

Laut dem Vertreter der Projektautoren, Marek Ast "stimmt der Entwurf mit den Erwartungen des Europäischen Gerichtshofs überein".

"Das Projekt sieht die Annullierung der Vorschriften vor, die Richter über dem 65-ten Lebensjahr dazu verpflichteten, in den Ruhestand zu gehen. Wenn es also verabschiedet wird, werden diese Richter zum Urteilen zurückkehren können, als ob es diese Pause nicht gegeben habe."

Geht es nach Ast, annulliere das neue Gesetz auch die Vorschrift, laut der Richter über 65, die weiter urteilen wollen, dies beim Präsidenten beantragen müssen.

Vizepremier und Hochschulminister Jarosław Gowin hob in Bezug auf die Gesetzesnovelle hervor, dass Polen bereit ist, die Bedenken der EU-Institutionen zu adressieren, allerdings so, dass dabei die polnische Souveränität nicht gefährdet wird.

"Aus meiner Sicht sind die Zugeständnisse von unserer Seite erheblich und sie nehmen die Argumente aus Brüssel in Betracht. Wir akzeptieren aber nicht die Interpretation, die uns aufgezwungen wird, laut der die Urteile des Gerichtshofs direkt rechtskräftig werden, das heißt, laut der man die Vorschriften im jeweiligen Land nicht anpassen muss, um sie anzuwenden."

Hintergrund: Die von der Opposition, der EU-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof kritisierte Justizreform hatte unter anderem das Renteneintrittsalter der amtierenden Obersten Richter auf 65 Jahre gesenkt. Alle Richter über 65, die weiter urteilen wollten, so die Vorschriften, mussten dies beim Staatsoberhaupt beantragen.

In Reaktion auf die Reform, hat der Oberste Gerichtshof sich Ende Juli an den Europäischen Gerichtshof um eine Einschätzung gewendet und gleichzeitig erklärt, dass die Anwendung der Vorschriften suspendiert sein wird, bis eine Antwort aus Luxemburg eintrifft. Ende Oktober hat der Europäische Gerichtshof schließlich die Suspendierung einiger Vorschriften der Justizreform bis zum endgültigen Urteil angeordnet. Ein Teil der in den Ruhestand versetzten Obersten Richter ist Kraft der Entscheidung des EU-Gerichtshofs zum Urteilen zurückgekehrt.

IAR/adn

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