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EU-Kommission reicht Klage gegen Polen ein

PR dla Zagranicy
Joachim Ciecierski 07.12.2017 13:30
Es geht um die Umverteilung von 120.000 Flüchtlingen.
Foto: EPA/Nake BatevFoto: EPA/Nake Batev

Die EU-Kommission reicht gegen Polen, Ungarn und Tschechien wegen der Weigerung, Flüchtlinge aufzunehmen, Klage beim Europäischen Gerichtshof ein. Es gebe keine Hinweise darauf, dass die drei Mitgliedstaaten wie beschlossen Flüchtlinge aus den Hauptankunftsstaaten Italien und Griechenland aufnehmen wollten, teilte die Behörde am Donnerstag mit.

„Ich habe viel versucht, die drei Mitgliedstaaten davon zu überzeugen (...), zumindest ein bisschen Solidarität zu zeigen“, sagte der für Migrationsfragen zuständige EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos am Donnerstag in Brüssel. Leider habe es die bislang aber nicht gegeben. „Zu meinem Bedauern musste ich den nächsten Schritt tun“, sagte Avramopoulos.

Die EU-Innenminister hatten im September 2015 gegen den Widerstand osteuropäischer Staaten die Umverteilung von 120.000 Asylbewerbern beschlossen. Sie sollten bis September 2017 nach einem Quotensystem von Italien und Griechenland in andere Mitgliedstaaten gebracht werden. Gerichtsverfahren beim Europäischen Gerichtshof können zu Zwangsgeldern oder einmaligen Geldstrafen für die betroffenen Staaten führen.

Ungarn und Polen haben bis heute noch überhaupt keinen Flüchtling aus dem Umverteilungsprogramm aufgenommen, Tschechien lediglich zwölf. Trotz Auslaufen des Programms gilt die Pflicht zur Aufnahme laut Kommission für Flüchtlinge weiter, die bis September in Italien und Griechenland angekommen sind.

Avramopoulos zeigte sich trotz der Klage weiter zum Dialog bereit. Er bedauerte, dass es bei diesem "sensiblen Thema" so weit gekommen sei, sagte er beim Treffen der EU-Innenminister in Brüssel. "Ich glaube, dass es noch Raum und Zeit für einen Kurswechsel gibt. Wenn sie es tun, werden wir das stoppen."

afp/kna/jc

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