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Neue Regeln für das Verfassungsgericht

PR dla Zagranicy
Kamila Lutostańska Kamila Lutostańska 28.10.2016 15:10
Mit der Änderung des Gesetzes müssen Urteile des Verfassungsgerichtes auch künftig nicht mit einer Zweidrittelmehrheit sondern können mit einfacher Mehrheit gefällt werden.
Foto: polskieradio.pl

Die polnische Regierung hat Teile der Verfassungsgerichts-Reform geändert. Der Streit mit der EU sei damit erledigt, sagte Ministerpräsidentin Beata Szydło. Die Änderungen seien aber nicht auf Druck aus Brüssel entstanden, sondern aufgrund polnischer Rechtsnormen.

"Wir werden im polnischen Rechtssystem nichts umsetzen, was mit den Interessen des polnischen Staates unvereinbar ist oder nicht auf sachlichen Gründen beruht", sagte Szydło. "Wir verwenden die Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaats. Wir werden mit der Europäischen Kommission weiter argumentieren und unsere Gründe präsentieren."

Mit der Änderung des Gesetzes müssen Urteile des Verfassungsgerichtes auch künftig nicht mit einer Zweidrittelmehrheit sondern können mit einfacher Mehrheit gefällt werden. Kritiker monieren allerdings weiterhin unter anderem die neuen Regeln zur Wahl des Gerichtsvorsitzenden.

Der Streit ums Verfassungsgericht hatte in den vergangenen Monaten für eine Krise zwischen Polen und den EU-Behörden in Brüssel gesorgt. Nach Ansicht einiger Juristen hätte das umstrittene Gesetz Gewaltenteilung und Demokratie in Polen bedroht.

iar/dk

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